A. Soziale Verhältnisse in der
Weiterbildung:
Feudale Klassenstruktur innerhalb der Beschäftigten
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- Angestellte Lehrer an den Abendschulen und Mitarbeiter
in der Verwaltung (Ausnahme geringfügig Beschäftigte) haben
normale Arbeitsverhältnisse:
- Löhne: leistungsgerechte und sozialverträgliche Entlohnung,
Tarifverträge;
- Vorsorge durch Sozialversicherungen: Renten-, Kranken-, Pflege-
und Arbeitslosenversicherung.
- Arbeitsrecht (Arbeits- und Kündigungsschutz, Arbeitsvertrag,
Betriebsverfassung, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen,
Arbeitsgerichtsbarkeit);
- Freiberufliche Dozenten haben diskontinuierliche, atypische,
prekäre Arbeitsverhältnisse:
- Löhne: Entlohnung teilweise unter Sozialhilfeniveau;
- Vorsorge kaum finanzierbar. Insbesondere Arbeitslosen-,
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bleiben auf der Strecke;
- vom Arbeitsrecht fast gänzlich ausgenommen, diese Beschäftigten
haben zwar viele Pflichten aber keine Rechte;
- Tragen das Unternehmensrisiko, wenn Kurse ausfallen.
B. Trend: Normale Arbeitsverhältnis gehen zurück
und prekäre Arbeitsverhältnisse nehmen zu.
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Nicht Leistung entscheidet über die Entlohnung. War die
Entlohnung in den 70er Jahren vergleichbar,
so sind die Honorare von freiberuflichen Dozenten ca. 2-3-mal
geringer wie bei angestellten Lehrern und Mitarbeitern
der Verwaltung. Diese Schere wird sich auch weiterhin zu Ungesten
ersterer öffnen. Die freiberuflichen Dozenten sind die modernen
Tage-, besser Stundenlöhner.
C. Forderungen: Humankapital sollte endlich
die Priorität erhalten, die es verdient!
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- Kontinuierliche Steigerung der Honorare mit dem Ziel
leistungsgerechte und sozialverträgliche Entlohnung freiberuflicher
Dozenten (Ziel BAT II-III) wie dies derzeit bei
Lehrern und Verwaltungsmitarbeitern üblich ist.
- Bundesweite Honorarordnung für freiberufliche Dozenten
vergleichbar z.B. mit BRAGO-Sätzen der Anwälte sowie anderer
freiberuflicher Berufe.
- Öffentliche Aufträge und Förderung von EU, Bund, Länder,
Gemeinden und anderen öffentlichen Institutionen (Arbeitsamt)
sollen nur an Weiterbildungsinstitutionen vergeben werden, die
kein Lohndumping betreiben und die oben genannte Honorarordnung
einhalten.
- Beitragsbemessung bei Krankenkassen entsprechend dem
Einkommen. Abschaffung der für Honorarkräfte übliche
Beitragsbemessungsgrenze von 1758 € auch für Kollegen, die weniger
verdienen.
- Adäquate Rentenversicherung (Künstlersozialkasse) für
freiberufliche Dozenten.
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