Reformen: Ansatzpunkte für die Interessenvertretung von selbständigen Dozenten


  1. Honorare: Leistungsgerechte und sozialverträgliche Entlohnung statt kollektives Betteln

  2. Neues Weiterbildungsgesetz: Abbau der Rechtlosigkeit und Kontinuität in der Weiterbildung

  3. Reform der sozialen Sicherheit: Neue Balance zwischen Eigenverantwortung/Flexibilität und Solidarität/soziale Sicherheit

  4. Transparenz

  5. Interessenvertretung

 


Die Chancen zur Lebensgestaltung nehmen aufgrund von Flexibilisierung zu, die Berechenbarkeit der Lebensplanung aber sinkt! Frühere verlässliche und lebenslange Arbeitskarieren lösen sich in eine Vielzahl von kurzen, oft unterbrochenen und veränderten, immer neu ansetzenden Arbeits- und Lebensläufen auf. Das Resultat ist, dass der einzelne unmöglich das eigene Leben noch „als lineare Erzählung verständlich“ machen kann, stattdessen verharrt das Individuum in „einem Zustand des Dahintreibens (Drift) (Senett, Richard, 52000. Der flexible Mensch. Die Kultur des neuen Kapitalismus. Berlin, S. 17, 22 und 37).
Flexibilität braucht auch soziale Stabilisatoren, genau wie ein Auto Bremsen braucht. Je schneller das Auto, desto besser müssen die Bremsen sein. Analoges gilt auch in der Wirtschaft: Die Flexibilität kann man, ohne Gefahr eine Bruchlandung hinzulegen, nur dann erhöhen, wenn gleichzeitig die die sozialen Stabilisatoren verbessert werden! Diskontinuierliche Arbeitsverhältnisse erfordern kontinuierliche soziale Sicherung, soziale Stabilisatoren sind Voraussetzung für Flexibilität. Sonst führt es zu massenhafter Ausgrenzung, nicht nur von Arbeitslosen, sondern von armen Erwerbstätigen (working poor), Dienstbotenproletariat und wie in der Weiterbildung vom akademischen Proletariat.

1. Honorare: Leistungsgerechte und sozialverträgliche Entlohnung statt kollektives Betteln
  • Honorarverhandlungen und soziale Sicherung: Kontinuierliche Steigerung der Honorare mit dem Ziel leistungsgerechte und sozialverträgliche Entlohnung der Dozenten;
  • Staatliche Gebührenordnung wie bei Kammerberufen (z.B. Brago für Anwälte);
  • Honorare zu Beginn des Kurses bezahlen;
  • Ausfallhonorar bei Krankheit;
  • Anhörung vor Investitions-Entscheidungen, die die Dozenten betreffen;
  • Weiterbildung der Dozenten kostenlos, zumindest kostenloser Zugang zu allen Seminaren der Institution an der man tätig ist;
  • Öffentliche Aufträge nur an Institutionen erteilen, die auch für Dozenten leistungsgerechte und sozialverträgliche Honorare bezahlen (Tariftreue).
  • Ziel aller Forderungen: Humankapital sollte endlich die Priorität erhalten, die es verdient!!
2. Neues Weiterbildungsgesetz: Abbau der Rechtlosigkeit und Kontinuität in der Weiterbildung
  • Gemeinsame Bildungsplanung von Bund und Ländern auch in der Weiterbildung (Art. 91 GG). Die Initiative der GEW geht in die richtige Richtung (vgl. Bayer, Mechthild, 2002: bundesgesetzesinitiative zur Weiterbildung – Anstöße und Verlauf. In: Faulstich, Peter, (Hg), Lernzeiten. Für ein recht auf Weiterbildung. Eine Initiative von GEW, IG Metall und ver.di. S. 164-186.).
3. Reform der sozialen Sicherheit: Neue Balance zwischen Eigenverantwortung/Flexibilität und Solidarität/soziale Sicherheit
4. Transparenz
  • „Der Weiterbildungsmarkt ist statistisch eine Grauzone. Versucht man sich einen Überblick zu verschaffen, stößt man auf Nebelwände. Weder das statistische Jahrbuch noch das ´Berichtssystem Weiterbildung` geben hinreichend Auskunft über die tatsächliche Zahl der Lernenden, Programme und Institutionen oder Finanzen oder gar Personal. Diese Unkenntnis verschärft sich noch, wenn es um Länder oder einzelne Regionen geht. Als Gegenbeispiel kann man auf die Landwirtschaftsstatistik verweisen. Wir wissen genau, wie viel Ferkel in Deutschland geboren werden und wie groß die Zuckerrübenanbaufläche ist, aber wir wissen nicht, wie viel Weiterbildungsanbieter es gibt und wie die Lernbeteiligung nach sozialen Milieus ist. Wobei wir nicht alle Weiterbildungsanbieter mit Ferkeln vergleichen können“ (Faulstich, Peter/Gnahs, Dieter (2001): Weiterbildung. In: Böttcher, Wolfgang ua. (Hg.): Bildung und Soziales in Zahlen. Weinheim/München. S. 140).
  • Transparenz in der Weiterbildung insgesamt;
  • regelmäßige Treffen/Termine mit der Leitung der vhs und der Dozentenvertretung.
5. Interessenvertretung: Gewerkschaften
  • Situation der Dozenten auf Landes- und Bundesebene thematisieren und Verbesserungen für alle durchsetzen;
  • Dozentenvertretung als Teil des Betriebsrates;
  • Kommunikation der Dozenten untereinander aber auch von GEW und ver.di verbessern;
  • GEW und ver.di sollten bei allen Anbietern präsent sein;
  • Bessere Vernetzung im Internet.

 


Startseite Seite drucken Inhaltsverzeichnis

© Copyright by Johann Lauer. 
E-Mail: info@sozialpolitik.org.
Quelle: www.sozialpolitik.org
Seitenanfang